Katharina Henot ist wohl die bekannteste jener Kölnerinnen, die in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts der Hexerei beschuldigt und hingerichtet wurden. Ihre Figur auf dem Kölner Rathausturm erinnert an einen grauenvollen Justizmord.

Wo Henots Wiege stand, ist ungewiss, ihr genaues Geburtsdatum ist nicht bekannt. Vermutlich kam sie zwischen 1570 und 1580 in Köln zur Welt, möglicherweise aber auch in den Niederlanden. Ihre Eltern Jacob und Adelheid Henot waren um 1570 als protestantische Glaubensflüchtlinge nach Köln gekommen. Sechs Jahre später konvertierten sie zum Katholizismus, um das Bürgerrecht zu erhalten und ihren Kindern eine gute Zukunft zu ermöglichen. Ihre katholische Gesinnung zeigten sie durch Stiftungen an Kirchengemeinden.

So könnte sie ausgesehen haben… Blätter für Kostümkunde, © Kölner Frauengeschichtsverein

Vater Jacob Henot, im Amt des kaiserlichen Postmeisters, und seine ebenfalls im Postamt tätige Ehefrau Adelheid de Haen ermöglichten der Familie ein sorgenfreies Leben.  Mehrere Geschwister schlugen die geistliche Laufbahn ein. Doch während sich die Schwester Franziska entschloss, ins Kölner Klarissenkloster St. Klara einzutreten (in Höhe des Römerturms), folgte Katharina dem Vorbild der Mutter und arbeitete in der Post mit. Sie bekam mindestens ein Kind, wurde aber früh Witwe.  In den Jahren zwischen 1604 und 1623, in denen der Familie die Posthalterei entzogen und an die Coesfelds übergeben worden war, arbeitete Henot zeitweilig als Zöllnerin in Zons. Sie war bekannt als hartherzige und korrupte Unternehmerin. 1623 kehrte sie – Witwe auch in 2. Ehe – nach Köln zurück und führte mit ihrem Bruder Hartger die Post. Dem Erzbischof lieh sie größere Summen, was ihren Wohlstand zeigt. Als Jacob Henot 1625 94jährig starb, hielten die Kinder dies zunächst geheim, um das Unternehmen nicht erneut abtreten zu müssen. Dafür fälschten sie Jacobs Unterschrift, was jedoch entdeckt wurde. Der Reichshofrat sprach dem Kandidaten der Taxis, Johann von Coesfeld, abermals die Post zu. Sie strengten einen Revisionsprozess an.

Im Sommer 1626 machten Gerüchte die Runde, Katharina Henot wurde plötzlich als „Hexe“ verleumdet. Im Klarissenkloster hatte eine als besessen geltende Nonne behauptet, sie sei verzaubert, Katharina Henot sei die Täterin. Weitere Denunziationen folgten. Bei unvorhergesehen Ereignissen war in Köln plötzlich immer häufiger von Hexerei die Rede. Das Gerede verbreitete sich in der Stadt, die Beschuldigte hatte keine Möglichkeit, die Anklagen zu widerlegen.  Anfang 1627 ging beim Rat die förmliche Anklage der Laienschwester von St. Klara ein. Am 9.1.1627 wurde Henot verhaftet und in den Frankenturm gesperrt. Hier musste sie im Verlies darauf warten, dass ihr der Prozess gemacht würde. Eine in Lechenich inhaftierte Nonne benannte Henot als Mithexe. Der Rat erklärte, die Indizien seien aussagekräftig und überstellte sie dem kurfürstlichen

Hohen Weltlichen Gericht, wo sie von den Anschuldigungen erfuhr. Die Schöffen stützten sich auf das Traktat „Der Hexenhammer“, in dem der Dominikaner Heinrich Kramer Regeln für die systematische Verfolgung und Tötung vermeintlicher Hexen aufgestellt hatte. Im März 1627 schrieb Henot an ihre Familie: „Gestern sind Schöffen hier gewesen und haben mich … seltsame Sachen gefragt, die gottlob alle gelogen sind.“ Sie habe mit magischen Praktiken durch eine Raupenplage die Ernte der Probstei St. Severin vernichtet und durch Schadenszauber eine Totgeburt zuverantworten. Henot beteuerte vor Gericht ihre Unschuld, doch wie hätte sie das beweisen können?

Katharina Henot (re) Bildhauerin: Marianne Lüdecke, Ratsturm Köln, © Raimond Spekking CC BY SA 4.0.

Um ein Geständnis zu erzwingen, wurde die Folter angeordnet, aber trotz der ihr zugefügten Qualen blieb Katharina Henot standhaft und gestand nicht.  Gegen die Gesetzeslage erklärten die Schöffen sie für schuldig und verurteilten sie am 18. Mai 1627 zum Tod auf dem Scheiterhaufen.

Vermutlich geschunden und kahlgeschoren, wurde sie auf einem Karren zur Richtstätte Rabenstein bzw. Galgenberg vor den Toren der Stadt Köln geführt. Hier war eine Reisighütte errichtet worden, in der Katharina Henot den Flammentod sterben sollte. Ein „gnädiger“ Henker erwürgte sie, bevor das Feuer ihren Körper zu verzehren begann.

Bis heute ist unklar, wie es zu dieser Hinrichtung kommen konnte, die jeder juristischen Grundlage entbehrt. Es gibt Versuche, „vernünftige“ Erklärungen für die Gerüchte zu finden, beispielsweise wirtschaftliche Motive. Wollte die Konkurrenz Katharina womöglich „ausschalten“? Oder war sie als Kapitalistin eine Hassfigur? War es Angst vor einer Hexensekte? Oder Sozialneid gegenüber einer reichen Witwe? Die Vermutungen greifen ins Leere, waren ggf. kumulativ wirksam. Fest steht allein, dass es bis 1630 noch zu 32 weiteren Gerichtsverfahren kam, sodass die Scheiterhaufen auf Melaten noch etliche Male brannten. Köln gehörte aber zu den verfolgungsärmsten Städten des Deutschen Reichs.

Dass Henot als Ratsturmfigur gewählt wurde, ist dem Justizmord und der Bedeutung Kölns für die theologische Vorbereitung der Hexenprozesse geschuldet. Es bedeutet nicht die Verharmlosung ihrer Geschäftspraktiken, die aber nur bei einer Frau, nicht bei geehrten männlichen Unternehmern   thematisiert werden.  Im Juni 2012 wurden alle der Hexerei Angeklagten und Hingerichteten vom Rat der Stadt Köln offiziell rehabilitiert, allerdings nur sozialethisch, nicht juristisch. Das Erzbistum fand sich nicht bereit, eine Mitschuld einzuräumen.

Autorinnen: Karin Feuerstein-Prasser, Irene Franken, Ina Hoerner-Theodor

Quellen